Mehr als 25 Jahre Berufserfahrung aus über 10.000 Gesprächen mit Frauen sind der Fundus für Vorträge, Seminare und Podiumsdiskussionen zu vielfältigen Themen wie z. B.
Es gibt Ereignisse im Leben, bei denen wichtige und weitreichende Entscheidungen getroffen werden müssen. In solchen Situationen ist es besonders wertvoll, jemanden an der Seite zu haben mit Wissen, Erfahrung und Einfühlungsvermögen.
Meine Expertise aus 25 Jahren unabhängiger Beratung und über 10.000 Gesprächen mit Frauen ist ein Fundus, von dem Sie profitieren können.
Auf folgende, ganz besonders sensible Themen habe ich mich spezialisiert:
Für die meisten Ehepaare ist die Hochzeit eines der wichtigsten und schönsten Erlebnisse im Leben. Über viele Monate wird das Fest geplant. Spätestens, wenn der Alltag wieder eingekehrt ist, taucht unter anderem irgendwann das Thema Finanzen auf. Wer bezahlt was? Wie werden die Finanzen und die Altersversorgung geregelt, wenn nach der Geburt eines Kindes ein Elternteil zu Hause bleibt oder nur in Teilzeit arbeitet? Welche wichtigen Entscheidungen müssen jetzt gemeinsam getroffen werden?
Ziel meiner Tätigkeit ist es vorrangig, bei Ihnen Problembewusstsein für die teilweise abstrakten Themen zu schaffen, damit sie zukünftig weitgehend selbst in der Lage sind, sich um Ihre finanziellen Angelegenheiten zu kümmern. Sollte sich jedoch konkreter Handlungsbedarf ergeben, stelle ich Ihnen gerne mein Netzwerk aus spezialisierten Rechtsanwälten, Steuer- und Anlageberatern zur Verfügung. Gerne begleite ich sie allein oder mit Ihrem Partner bei den oben genannten Themen.
Mittlerweile wird jede dritte Ehe in Deutschland geschieden. In der oft schwierigen und emotionalen Trennungsphase brauchen Frauen nicht nur eine mentale, sondern auch fachliche Unterstützung. Zu klären sind folgende Punkte:
Der Tod des Partners ist ein sehr trauriges und einschneidendes Erlebnis, besonders dann,
wenn es völlig überraschend geschieht. Viele Frauen haben in der Vergangenheit das
Thema Geld und Finanzen ihrem Partner überlassen, stehen jetzt vor einem großen Berg
von Papier und wissen nicht, was sie tun sollen.
Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich, sich einen Überblick zu verschaffen und entsprechende
Entscheidungen zu treffen.
Ich biete Einzelberatungen und auch Vorträge zu den genannten Themen an.
* Meine Tätigkeit beschränkt sich insbesondere auf die zu beachtenden finanziellen Aspekte der angesprochenen Themen. Sofern Sie schon anwaltlich vertreten sind, unterstütze ich gerne Ihren Rechtsanwalt/-anwältin. Andernfalls stelle ich gerne den Kontakt zu spezialisierte Rechtsanwälten/Steuer-/Anlageberatern aus meinem Netzwerk her.
Ohne Testament oder Erbvertrag tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein.
Bei verheirateten Personen werden Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sowie
Kinder und Enkel berücksichtigt. Dies sind die sogenannten Erben erster Ordnung.
War die Ehe kinderlos, dann erben laut Gesetz die Ehefrau bzw. der Ehemann sowie
die Eltern der verstorbenen Person.
Gesetzliche Erben einer ledigen Person sind die sogenannten Erben zweiter Ordnung.
Das sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, die Geschwister. Leben
zur Zeit des Erbfalls die Eltern noch, so erben sie allein und zu gleichen Teilen.
Konkret bedeutet dies, dass bei einer Erbschaft Geschwister des Erblassers nur
bedacht werden, wenn keine Erben erster Ordnung existieren, die verstorbene Person
also Zeit ihres Lebens kinderlos und ledig blieb und wenn die Eltern nicht mehr leben.
Sollten Ihre Vorstellungen von den gesetzlichen Regelungen abweichen, empfiehlt
es sich, ein Testament oder einen Erbvertrag von einem Notar erstellen zu lassen.
Mit der Einsetzung einer Testamentsvollstreckerin oder eines Testamentsvollstreckers
können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod nach Ihren Vorstellungen
verteilt und Streitigkeiten vermieden werden.
Dies ist besonders zu empfehlen bei Erblassern mit